Kiffen oder Fahren
Cannabis ist seit 1. April 2024 teilweise legalisiert. Wer aber kifft und danach Auto fährt, riskiert weiterhin den Führerschein. Auch wenn die Bundesregierung einen neuen THC-Grenzwert beschlossen hat, dem auch der Bundesrat zugestimmt hat.
Demnach darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wer weniger als einen THC-Wert von 3,5 Nanogramm je Milliliter im Blut hat. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der psychoaktive Wirkstoff im Cannabis, von dem man »bekifft« wird, also weniger konzentriert und reaktionsschnell ist. 3,5 Nanogramm entspricht in etwa einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille – bei dem es allerdings zu keinerlei Konsequenzen im Straßenverkehr kommt.
Wie Cannabis wirkt
Unklar ist bisher, welche Messverfahren geeignet sind, um die tatsächliche aktuelle Beeinträchtigung für die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermitteln. Denn bei Konsumenten, die höchstens einmal in der Woche kiffen, fällt die THC-Konzentration im Blut schon nach einigen Stunden ab. Bei häufigem Konsum könne sich der Wirkstoff jedoch im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein. Deswegen korreliere dieser Wert nicht notwendigerweise mit der Konzentration im Gehirn und den Wirkungen.
Fahrverbot droht
Fakt ist: Für junge Leute unter 21 sowie Fahranfänger in der Probezeit gilt der bisheriger Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Strikt verboten ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Wer damit erwischt wird, muss mit 1.000, im Wiederholungsfall mit 3.500 Euro Bußgeld rechnen. Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Der ADAC rät, dass Personen unter Cannabiseinfluss generell kein Fahrzeug führen sollten.
Quellen: ADAC, ZDF heute
Kontakt
CLAUS-DIETRICH SCHULTZ VERSICHERUNGSMAKLER GMBH
Marlistr. 65
23566 Lübeck
Telefon: 0451 - 3 12 31
Telefax: 0451 - 3 12 33
E-Mail: schultz@cds-gmbh.de